NSDAP gegen Hakenkreuze …

… auf Produkten der Fest- und Scherzartikelfabrik Weißing aus Grimma

Schon vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann die Firma Weißing, zu dieser Zeit das bedeutendste Unternehmen für Fest- und Scherzartikel in Deutschland, ihre Produkte mit Symbolen der neuen Herrscher zu versehen. So fertigte die Firma z.B. Lampions mit dem Konterfei Hitlers oder Hakenkreuzen. Bereits im August 1933 mussten Papiermützen, sogenannte Bockbiermützen, mit dem Symbol der Partei auf Veranlassung des Obersekretärs der NSDAP unter Polizeiaufsicht vernichtet werden. Hintergrund war der Erlass des „Gesetzes zum Schutze nationaler Symbole“ vom 19. Mai 1933, welches u.a. den Schutz nationaler Symbole vor Kitsch und Verunglimpfung zum Ziel hatte. Allerdings stellte die Firma, auch gegen Absprachen mit der Partei, weiter Festartikel ähnlicher Art her. Hermann Weißing nutzte dabei dreist die Verunsicherung, die bei den einzelnen Behörden bestand. Diese waren sich nicht darüber einig, ob wirklich alle Produkte Weißings mit entsprechenden Symbolen einen Verstoß gegen das Gesetz darstellten. Für zusätzliche Verwirrung sorgte der Umstand, dass die Kreishauptmannschaft Leipzig durchaus einige Produkte mit NS-Symbolen genehmigte, so z.B. verschiedene Spruchplaketten und Girlanden.

Die NSDAP war sich dagegen sicher, dass diese Produkte vom Markt verschwinden müssten und ging entschlossen dagegen vor, so dass sich sogar Goebbels, der Reichsminister für Aufklärung und Propaganda, gezwungen sah, in den Fall einzugreifen. Mit Schreiben vom 24. Oktober 1935 bat der Reichsminister daher das sächsische Innenministerium, für die Einstellung der Produktion von Laternen mit Hakenkreuz zu sorgen. Weißing, der die Angelegenheit gezielt verschleppte, machte aber gegenüber dem Reichsminister geltend, dass der Verlust an bereits gefertigten Lampions die Firma stark schädigen und Arbeitsplätze kosten würde. Anfang Februar 1936 gab sich Goebbels schließlich damit zufrieden, dass die Firma auf eine weitere Fertigung umstrittener Produkte verzichtete, was diese einen Monat später zusagte. Allerdings hielt sich Weißing nicht an die eigene Zusicherung und pries die besagten Lampions bereits im Mai 1936 wieder in seinem neuen Sonderkatalog, neben weiteren Produkten ähnlich kontroverser Art, an. Der Geschäftsmann beteuerte daraufhin zwar, dass es sich bei den beworbenen Artikeln nur um die Restbestände handele, aber tatsächlich warb er noch 1937 in einem Prospekt für diese Artikel, was für weiteren Unmut bei der NSDAP sorgte, erst recht, nachdem die hiesige Polizei bei einer Durchsuchung in der Produktion befindliche Hakenkreuzlaternen fand. Das Geschäft mit dem Hakenkreuz war offensichtlich so lukrativ, dass der Unternehmer einen Streit mit den Behörden und der Partei bewusst in Kauf nahm, um seine Gewinne nicht zu gefährden. Obwohl ein Gericht die Lampions im August 1938 freigab und der Reichsminister im selben Monat seinen Widerstand aufgab, lässt sich die Angelegenheit anhand der Akten noch bis zum September 1939 verfolgen, ohne dass sich die NSDAP durchsetzen konnte und erst der 2. Weltkrieg scheint diesen Fall beendet zu haben.

Neben der Firma Weißing versuchte sich auch die Etuifabrik Kühn im Geschäft mit dem Hakenkreuz, allerdings ohne Erfolg. Die Firma brachte 1933 Etuis mit Knöpfen auf den Markt, welche ein Hakenkreuz bzw. ein Bildnis des Reichskanzlers Hitler zeigten. Die regionale Stelle des Reichsministeriums für Volksaufklärung beantragte im Oktober des Jahres eine Einstellung der Produktion und Beschlagnahmung der Restbestände. Trotz Einspruchs von Seiten der Firma wurde die Verfügung für rechtskräftig erklärt und bereits produzierte Etuis im Dezember 1933 eingezogen.

Peter Fricke, 2014